Behandlungsfehler - Arztpfusch - Kunstfehler - Schicksal


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Einige Behandlungsfehler sind nicht nur Fehler, sondern
kriminelle Taten gegenüber hilflosen Menschen

Behandlungsfehler - Arztpfusch - Kunstfehler - Schicksal ?

Some medical errors aren't errors at all but criminal acts against helpless people.

Les erreurs médicales ne sont pas toutes des erreurs au sens propre, mais
par contre des actes criminels contre des personnes sans défence.


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Herzkatheter-Kunstherz-Herztransplantation
Tod mit 33 - Thromboseprophylaxe vergessen
Tod nach Perforation des Zwölffingerdarms
Vorgetäuschte Behandlungsmethode
Verpfuschte Rücken - OP!
OP für eine Studie
Akute Nierenentzündung - tot
Fehldiagnose Asthma - Lungenhochdruck
Fahrlässikeit einer Notärztin?
Vom geraden Bein zum X-Bein
Nur eine Mandeloperation - Kind tot!
Ausschabung überlebt
Behandlungsfehler - Hirnaneurysma
Zum Geburtstag verblutet
Tod durch perforierte Vene
LWS-OP verpfuscht
Tod im Urlaub
Den gesunden Darm entnommen!
Warum musste unsere Tochter sterben ?
Massive Hirnblutungen nach Entbindung
Gebärmutterentfernung und ihre Folgen
Unser kleiner Jan ist tot !
Sucht auf Rezept
Wieder Tod nach Mandel-OP
65 Operationen - psychisch Krank?
Zu alt zur Behandlung?
Becken-Frakturen nicht erkannt?
Bandscheibenoperation - inkomplette Querschnittlähmung
Laser OP - 90 % Sehverlust durch Nachbehandlung
Zwillingstotgeburt- durch inkompetente Ärzte?!
Der Fall des Herrn W.
Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom mit Folgen
Tod nach Prostataoperation
Hirnschaden mit vielen Folgen
Materialfehler ?
Warum musste meine Schwester sterben? Pfusch?
Tod durch Perforation des Gallengangs und des Zwölffingerdarms
Psychiatrie - (Falsch) Behandlung nur durch Rezept?
Wieviel Leid "darf" es sein?
Verlust einer Niere und eines Unterschenkels
Nerveneinklemmung an der Hand
Nur eine ambulante Ausschabung
Carotis OP verpfuscht?
Irrfahrt, kein KKH hilft, Tochter tot!
Asperger-Autismus
Zähne verpfuscht und Biss ruiniert
Anästhesie - Mafa - Pflegefall
Routinedarmspiegelung - dann Chaos
Erlebnisse beim Zahnarzt
Der glückliche Gnom
Fehlerhafte (?) Biopsie mit Folgen
Fehlerhafte Herzkathederuntersuchung
ADHS
Schreiben an einen Zahnarzt
Vom Blasenkrebs zur Dialyse
Mein Kind ist tot
Selbstmord in REHA Klinik
Probleme nach geschlechtsangleichender Operation
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Querschnittgelähmt nach Bandscheiben OP
Fehlerhafte Dialyse?
Diagnose Herzinfarkt - mit 16 Jahren!
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Narkosefehler - Tod einer 14 Jährigen
Misslungene Leistenbruch - OP
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Stress nach der Geburt
Infizierter Gammanagel
Verordnete Schizophrenie mit Folgen
Fehlbehandlung nach Unterschenkelfraktur
Fehlerhafte Herzkathederuntersuchung
Fehlerhafte kieferorthopädische Behandlung
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Pfusch nach Schienbeinbruch ?
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Symptome falsch behandelt?
Tamponaden vergessen
Propofolmißbrauch
Schreiben einer zornigen Patientin
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Urologenpfusch
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Querschnittlähmung durch Geburtsschaden
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Wieder Tod beim Zahnarzt
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Sozialabsturz nach Ärztepfusch
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Verpfuschte Zahnbehandlung?!
Fehlerhafte Muskeltransplantation
Unterlassene Diagnostik - Kind tot!
Leistenbruch OP / Hodenatrophie
(Un) - menschliche Geburt
Diagnose Dickdarmkrebs
Tod nach Psychiatrie
Verpfuschte Brust/Bauch OP
Verpfuschte Schilddrüsen OP
Verpfuschte Gehirn OP ?
Verpfuschte Bein OP
Fehlerhafte Gehirnoperation
Ärztin stirbt nach Fehlbehandlung ?
MS und Irrtum
Falsche Narkose mit Todesfolge
Tödliche Blasenruptur
Stammhirntumor oder Magendarmgrippe ?
Sexualstörungen nach Prostataop
Versuchskaninchen
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Vasektomie - Pfusch
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Rechtssprechung:
OLG Hamm, Urteil vom 25. Januar 1995, 3 U 40/94, in AHRS 2500/141:

"Wehen fördernde Mittel dürfen nur gegeben werden, wenn zugleich eine Überwachung mittels CTG vorgenommen wird. Eine vorzeitige Beendigung der CTG-Aufzeichnung ist fehlerhaft. Ein präpathologisches CTG stellt eine Kontraindikation für eine Paracervikalblokade (= Injektion in das parazervikale Gewebe zur Linderung des Dehnungsschmerzes) dar.


OLG Oldenburg, Urteil vom 16. Januar 1996, 5 U 17/95, in AHRS 2500/155:

"Der Gynäkologe begeht einen groben Behandlungsfehler, wenn er der Hebamme die weitere Beobachtung der CTG-Aufzeichnungen überlässt, obwohl diese bereits hochpathologisch sind, und wenn er sich auch nicht in kurzen Abständen darüber informiert und die medizinisch notwendigen Befunde dazu erhebt, ob inzwischen eine Besserung eingetreten ist."


OLG Hamm, Urteil vom 23. April 1997, 3 U 10/96, in AHRS 2500/175 und 6562/153:

"Es ist ein grober Behandlungsfehler, wenn der eine Geburt betreuende Arzt, nachdem die CTG-Aufzeichnungen wegen schlechter Qualität des Gerätes nicht mehr auswertbar geworden sind, trotz mehrfacher Anzeichen für eine Hypoxie weder eine Kopfschwartenelektrode anlegt, noch eine Mikroblutgasanalyse vornehmen lässt."


OLG Düsseldorf, Urteil vom 24. April 1997, 8 U 178/95, in AHRS 2500/176 und 6565/124:

"Das Unterlassen der zwingend gebotenen Beendigung einer Schwangerschaft durch Kaiserschnitt ist ein grober Behandlungsfehler."





§ 823 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)

Schadensersatzpflicht

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.



BGH, Urteil vom 21. September 1982, Aktenzeichen: VI ZR 302/80

Beweislastumkehr bei groben Behandlungsfehlern
bei Diagnose- und Kontrollversäumnissen

Im Arzthaftungsprozess kann eine Beweislastumkehr für den Kausalitätsnachweis nach den Grundsätzen, die bei groben Behandlungsfehlern dazu entwickelt worden sind, auch dann in Betracht kommen, wenn der Arzt in erheblichem Ausmaß Diagnosebefunde und Kontrollbefunde zum Behandlungsgeschehen nicht erhoben hat und deshalb in besonderem Maß dafür verantwortlich ist, dass die Daten zur Aufdeckung des Behandlungsverlaufs nicht zur Verfügung stehen.



BGH, Urteil vom 24. Juni 1999, Aktenzeichen: IX ZR 363/97

Verjährungsbeginn im Arzthaftungsprozess

Auch im Arzthaftungsprozess beginnt die Verjährung, wenn mehrere Ersatzpflichtige ernsthaft in Betracht kommen, erst mit dem Zeitpunkt, in dem begründete Zweifel über die Person des Ersatzpflichtigen nicht mehr bestehen.


BGH, Urteil vom 23. März 2004, Aktenzeichen: VI ZR 428/02

Eine fehlerhafte Unterlassung der medizinisch gebotenen Befunderhebung führt zu einer Umkehr der Beweislast hinsichtlich der Kausalität des Behandlungsfehlers für den eingetretenen Schaden, wenn sich bei der gebotenen Befunderhebung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein reaktionspflichtiges positives Ergebnis gezeigt hätte und wenn sich die Verkennung dieses Befundes als fundamental oder die Nichtreaktion hierauf als grob fehlerhaft darstellen würde. In diesem Rahmen ist die hinreichende Wahrscheinlichkeit eines reaktionspflichtigen Befundergebnisses unabhängig von der Kausalitätsfrage zu beurteilen und darf insbesondere nicht mit der Begründung verneint werden, der Gesundheitsschaden könne auch infolge eines völlig anderen Kausalverlaufs eingetreten sein.



BGH, Urteil vom 27. April 2004 - VI ZR 34/03 - OLG Braunschweig - LG Braunschweig

Ein grober Behandlungsfehler, der geeignet ist, einen Schaden der tatsächlich eingetretenen Art herbeizuführen, führt grundsätzlich zu einer Umkehr der objektiven Beweislast für den ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Behandlungsfehler und dem Gesundheitsschaden. Dafür reicht aus, daß der grobe Behandlungsfehler geeignet ist, den eingetretenen Schaden zu verursachen; nahelegen oder wahrscheinlich machen muß der Fehler den Schaden hingegen nicht.



BGH, Urteil vom 16. November 2004, Aktenzeichen: VI ZR 328/03

Eine Verletzung der Pflicht des behandelnden Arztes zur therapeutischen Aufklärung (Sicherungsaufklärung), die als grober Behandlungsfehler zu werten ist, führt regelmäßig zu einer Umkehr der objektiven Beweislast für den ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Behandlungsfehler und dem Gesundheitsschaden, wenn sie geeignet ist, den eingetretenen Schaden zu verursachen; eine Wahrscheinlichkeit für ein Ergebnis einer Kontrolluntersuchung ist in einem solchen Fall nicht erforderlich.



BGH, Urteil vom 5. April 2005, Aktenzeichen: VI ZR 216/03

Steht fest, dass der Arzt dem Patienten durch rechtswidriges und fehlerhaftes ärztliches Handeln einen Schaden zugefügt hat, so muss der Arzt beweisen, dass der Patient den gleichen Schaden auch bei einem rechtmäßigen und fehlerfreien ärztlichen Handeln erlitten hätte. Die Behandlungsseite muss, sofern ein schadensursächlicher Eingriff ohne ausreichende vorherige Aufklärung des Patienten erfolgt ist, auch beweisen, dass es zu dem Eingriff auch bei zutreffender Aufklärung des Patienten gekommen wäre.
Den ganzen Text lesen unter ... http://juris.bundesgerichtshof.de







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